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HAMBACHER RESOLUTION

Die Würde von Arzt und Patient ist in konsequenter Umsetzung von Artikel I des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland unantastbar.

Daraus folgt zwingend das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf uneingeschränkten und nicht durch Restriktionen behinderten Zugang zum Arzt ihres Vertrauens.
Eine Gesellschaft freier und mündiger Bürger hat danach das unumstößliche Recht und den Anspruch auf eine individuelle und unabhängige ärztliche Versorgung.

Das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freie Arztwahl ist ein Wert an sich.
Es korreliert mit der unmittelbaren persönlichen Verantwortung von Ärztin und Arzt, die ihren Ausdruck in ihrer Freiberuflichkeit findet. Die Gesellschaft hat insofern Anspruch auf den Erhalt der ärztlichen Freiberuflichkeit und deren Schutz durch den Staat.

Exzessiv wuchernde gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen, bürokratische Strangulationen, massive Eingriffe in den Datenschutz und damit in die ärztliche Schweigepflicht, enteignungsgleiche Honorarregelungen und der unverantwortlich ausufernde und politisch gewollte Vorrang wirtschaftlicher vor medizinischer Orientierung in der Behandlung und Betreuung der Patienten bedrohen die ärztliche Freiberuflichkeit und annektieren das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freie Arztwahl.

Diese unerträgliche Behinderung freiberuflicher ärztlicher Berufsausübung steht nicht mehr im Einklang mit der Feststellung des Gesetzgebers in der Bundesärzteordnung, dass der Arztberuf seiner Natur nach ein freier Beruf ist und kein Gewerbe.

Aus diesem Grund muss der Gesetzgeber unverzüglich und für Patienten und Ärzte nachvollziehbar verbindlich erklären, dass politische, ökonomische und kommerzielle Interessen bei der Steuerung von ärztlichen Leistungen am Patienten gegen die Würde von Patient und Arzt verstoßen und deshalb auf Dauer garantiert verboten sind.

Vorgaben von Politikern, Kapitalgesellschaften und Ökonomen haben im Behandlungszimmer nichts zu suchen. Der Patient muss sicher sein können, dass seine Ärztin oder sein Arzt ihn frei von Zwängen und Vorschriften anderer behandeln kann.

Ärztinnen und Ärzten muss endlich die Sorge genommen werden, als Amtswalter und Vollstrecker staatlich verfügter Sparpolitik selbst in den wirtschaftlichen Ruin getrieben zu werden.

Die uneingeschränkte freie ärztliche Berufsausübung mit medizinischer Entscheidungsfreiheit ohne Einflussnahme sachfremder Erwägungen oder staatlicher Weisungen muss in vollem Umfang wieder ermöglicht und dann dauerhaft geschützt werden. Unverzichtbare Bestandteile dieser freien ärztlichen Berufsausübung sind insbesondere auch die ärztliche Therapiefreiheit und das Recht und die Möglichkeit zu wirtschaftlich gesicherter selbständiger Berufsausübung.

Dies zu garantieren, ist der zwingende Auftrag für die durch demokratische Wahlen in die Pflicht genommenen Politikerinnen und Politiker und die sie tragenden Parteien.

20. April 2013

 

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